Vereinbarte Termine sind für den Kunden bindend. Terminabsagen sind deswegen spätestens 24 Stunden vorher telefonisch zu erfolgen. Ansonsten behalte ich mir das Recht vor, den entstandenen Verdienstausfall nach § 642 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen. Ich bitte um Verständnis.